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Einsatz und Ausschreibung externer Hilfsmittelberater

13. Juni 2014

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hält den Einsatz externer Hilfsmittelgutachter in Ermangelung einer rechtlichen Befugnis sowie datenschutzrechtlich für unzulässig. Im Rahmen seiner Aufsicht hat das BVA die bundesunmittelbaren Krankenkassen bereits seit längerem darüber informiert, dass der Einsatz externer Hilfsmittelgutachter bzw. Borodino -berater nicht weiter toleriert werden kann.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium dagegen beanstandet in einem an den BVMed gerichteten Schreiben die Ausschreibung externer Hilfsmittelberater durch die AOK Rheinland/Hamburg ausdrücklich nicht. Der BIV-OT hat sich daraufhin an das Bundesversicherungsamt gewandt und dieses um nochmalige Prüfung gebeten. Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.

In der NDR-Fernsehsendung „Panorama 3“ wurde unter dem Titel „Sparen am Patienten – Trick der Krankenkassen“ ein Beitrag zum Thema „Externe Hilfsmittelberater“ gesendet. Der Beitrag kann bei Interesse hier online abgerufen werden.