Archiv für den Monat: September 2015

Patientenbeauftragter will Hilfsmittel-Defizite nicht dulden

16. September 2015

MTD-Instant berichtet über die Veröffentlichung des Jahresberichtes „Monitor Patientenberatung 2015“ der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) durch den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann. Im Fokus stehen u. a. vielfältige Defizite in der Hilfsmittel-Versorgung. Der Bericht nennt intransparente Zuzahlungen für für höherwertigere Versorgungen, Ablehnungen von Bewilligungen durch die Krankenkassen, langen Genehmigungszeiten, Versorgungsmängel beim Entlassmanagement, rechtswidrige Ablehnungen wegen fehlender Listung im Hilfsmittelverzeichnis sowie schlechte Produkt- und Servicequalitäten bei Ausschreibungsversorgungen durch den billigsten Anbieter.

Laumann will diese Mängel nicht hinnehmen. Die Kassen müssten ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Insbesondere bei der Qualität der Inkontinenzartikel müsse etwas geschehen. Nicht geduldet werden könne auch, dass die Entscheidungsfristen im Rahmen des Patientenrechtegesetzes dazu führen, dass die Kassen zur Fristwahrung Anträge zunächst einmal kategorisch ablehnen.

Einen Auszug des Reports zur Versorgung mit Hilfsmitteln haben wir Ihnen hier bereitgestellt.

Patientendaten künftig direkt an MDK

11. September 2015

Leistungserbringer sind grundsätzlich verpflichtet, dem MDK auf dessen Anforderung ggf. vorhandene Angaben zu den Versicherten zu übermitteln, soweit eine Kasse dort eine gutachterliche Stellungnahme veranlasst hat.

Das bisher von einigen Krankenkassen angewandte sogenannte Umschlagverfahren, bei dem für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bestimmte Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis „nur vom MDK zu öffnen“ angefordert und über die Krankenkassen an den MDK weitergeleitet werden, wurde von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) moniert. Kontrollen haben bestätigt, dass es zu Verstößen gekommen ist und die Kostenträger doch Kenntnis von den Inhalten erhielten.

Gemäß § 276 Abs. 2 SGB V dürfen Sozialdaten nur unmittelbar und ohne Umweg über die Kassen an den MDK übermittelt werden.

Nach Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) sei für bayerische Krankenkassen das Umschlagverfahren dagegen noch möglich und sie beruft sich dabei auf die Aussage des bayerischen Datenschutzbeauftragten.

Hier finden Sie den Auszug aus dem Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz:

Logo Datenschutzbericht