Die Landesinnung ist als Handwerksinnung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Mitglieder üben die Handwerke der Orthopädietechnikerin/Orthopädietechniker und Orthopädietechnik-Mechaniker/innen aus. Die Aufgaben der Landesinnung richten sich nach der Handwerksordnung. Zu ihnen gehört es insbesondere, die gewerblichen Interessen der Mitglieder zu fördern. Im Fachverband haben sich die vorgenannten Handwerke und die Betriebe des Sanitätsfachhandels zur gemeinsamen Interessenvertretung zusammengeschlossen.
Die Landesinnung und der Fachverband werden vom Landesinnungsmeister und vom Vorsitzenden des Vorstands des Fachverbandes vertreten.
Auf Bundesebene wird die Landesinnung vom Bundesinnungsverband für Orthopädie.Technik (BIV-OT) in Dortmund vertreten.