Neuregelungen zum Antragsverfahren für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ab 01.01.2015

7. Januar 2015

Die AOK Bayern hat auf der Seite www.aok-gesundheitspartner.de die Neuregelungen und Hinweise zum Antragsverfahren für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ab dem 01.01.2015 veröffentlicht.

Hier finden Sie auch einen Mustervertrag Verbrauchspflegehilfsmittel sowie einen Antrag für die Genehmigung der Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.