Alle Beiträge von Michael Miller

Michael Schäfer neuer Landesinnungsmeister

14. März 2024

Auf der  Mitgliederversammlung der Landesinnung und des Fachverbandes am 13. März in Freising wurde Michael Schäfer aus Traunstein mit großer Mehrheit zum neuen Landesinnungsmeister und zum Vorsitzenden des Fachverbandes gewählt. Zum stellvertretenden Landesinnungsmeister wurde Udo Mannl aus Haßfurt und zum stellvertretenden Vorsitzenden des Fachverbandes wurde Andreas Betzlbacher aus Schwandorf gewählt, die bereits beide dem Vorstand angehörten.

Michael Schäfer war bereits lange Jahre stellvertretender Landesinnungsmeister sowie stellvertretender Vorsitzender und hat das Amt von Michael Graf übernommen, der sich nicht wieder zur Wahl gestellt hat, aber weiterhin dem Vorstand der Landesinnung angehört und wiedergewählt wurde. Ganz neu in den Vorstand des Fachverbandes gewählt wurde Bernd Urban jun. aus Weiden, Sohn des ehemaligen Landesinnungsmeisters Bernd Urban.

Ebenso mit großer Mehrheit in den Vorstand der Landesinnung und des Fachverbandes wiedergewählt wurden Bernd Drescher-Gerber aus Augsburg, Ursula Langermeier aus Kaufbeuren, John Merzendorfer aus München und Aurelia Schnitzlein-Funk aus Illertissen.

V. l. n. r.: Aurelia Schnitzlein-Funk, Michael Schäfer, Bernd Drescher-Gerber, John Merzendorfer, Ursula Langermeier, Michael Graf, Udo Mannl, Andreas Betzlbacher (nicht im Bild: Bernd Urban jun.)

Landesinnung Bayern auf den European Championships 2022 in München

18. August 2022

Vom 11. August bis zum 21. August fanden in München die European Championships 2022 statt. Zu Gast in München sind 9 Europameisterschaften, und damit handelt es sich um die größte Sportveranstaltung seit den Olympischen Spielen 1972.

Ein ganz besonderes Festival gibt es im Olympiapark. Jedes Jahr zum Stadtgründungsfest wird das Handwerkerdorf aufgebaut, das diesmal nicht am Odeonsplatz, sondern direkt im Olympiapark seinen Standort hat und somit unmittelbar in die European Championships 2022 eingebunden ist.

Hier zeigt das Handwerk sein Können. Auch die Landesinnung Bayern für Orthopädietechnik war dort vertreten und hat über den Ausbildungsberuf des Orthopädietechnik-Mechanikers informiert und mit ihren Gästen vor Ort gezeigt, was die Orthopädietechnik alles möglich machen kann.

Auf Einladung der Landesinnung war Spitzensportlerin im Para-Kanu Katharina Bauernschmidt bei uns zu Gast, die dem Team der Deutschen Nationalmannschaft Paralympics angehört. Bei den European Championships tritt sie auf der Regattastrecke in Oberschleißheim bei den Para Kanu-Wettkämpfen an.

Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann schaute ebenfalls persönlich im Handwerkerdorf vorbei und nahm sich die Zeit für Gespräche. Katharina Bauernschmidt verdeutlichte, dass die Förderung der Para-Sportler bei weitem immer noch nicht die gleiche ist wie bei Spitzensportlern ohne Handicap und auch bei der Inklusion immer noch sehr großer Aufhol- und Nachholbedarf bestehe.

Fotos: © Florian Schwarzbach Blackburn Photographie / LIB-OT

Abgeordnete des Deutschen Bundestages besuchen Innungsbetriebe in Bayern

25. Juli 2022

Am 30. Juni 2022 besuchte Sabine Dittmar, MdB und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, das Sanitätshaus mannl + hauck in Haßfurt und lobte anlässlich ihres Besuches in ihrem Wahlkreis die Qualität der Hilfsmittelversorgung in Deutschland. Inhaber, Vorstandsmitglied der Landes-innung Bayern und Orthopädietechniker-Meister Udo Mannl und Uwe Hauck führten durch den Betrieb. Gemeinsam mit Alf Reuter, Vorstand des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“ und Präsident des BIV-OT, sowie WvD-Generalsekretär Patrick Grunau sprachen sie mit der Bundestagsabgeordneten über das Spannungsfeld von Leistungen und Verwaltung.

V.l.n.r.: Udo Mannl, Sabine Dittmar und Alf Reuter (Foto: BIV-OT)


Von der Bedeutung einer wohnortnahen und qualitätsgesicherten Hilfsmittelversorgung in Deutschland überzeugte sich Kristine Lütke, MdB FDP, am 22. Juli 2022 in den orthopädischen Werkstätten und Sanitätshaus Dechet in ihrem Wahlkreis in Roth bei Nürnberg. Kristine Lütke ist Berichterstatterin für Heil- und Hilfsmittel der FDP-Fraktion in der AG Gesundheit des Deutschen Bundestags.


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Studie der eurocom zum Nutzen und der Wirksamkeit medizinischer Hilfsmittel

7. Oktober 2019

Das Institut für Demoskopie Allensbach e. V. hat im Auftrag der eurocom – Europäische Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel eine repräsentative Patientenbefragung zu „Mehr Lebensqualität durch weniger Schmerz und mehr Mobilität“ durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einer Broschüre zusammengefasst, die hier abzurufen ist:

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier besucht die Landesinnung Bayern

Internationale Handwerksmesse – IHM 2019

18. März 2019

Bereits zum fünften Mal war die Landesinnung Bayern auf der diesjährigen Internationalen Handwerksmesse IHM 2019 vertreten. Zum Anschauen und Ausprobieren gab es auf der Aktionsfläche „YoungGeneration“ ein breites Spektrum individuell hergestellter Prothesen, Orthesen und Rollstühle. Ein Höhepunkt am Stand der Landesinnung Bayern war der Besuch von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der die diesjährige IHM eröffnet hat. Beim anschließenden VIP-Rundgang, an dem auch ZDH-Präsident Hans-Peter Wollseifer teilnahm, betonte Altmaier im Gespräch mit Landesinnungsmeister Bodo Schrödel, dass er das Ausschreibungsverbot für Hilfsmittel im neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG sehr begrüße und das Ausschreibungsverbot eben keinesfalls ausschließlich für individuell hergestellte Hilfsmittel wie Prothesen gelten dürfe.

V. l. n. r.: Dieter Dohr, Vorsitzender der Geschäftsführung der Gesellschaft für Handwerksmessen (GHM), Hans-Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), LIB-Geschäftsführer Michael Miller, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Landesinnungsmeister Bodo Schrödel und Hülya Marquardt, zweifache Beinprothetikträgerin

Neujahrsempfang der Landesinnung

AZH spendet 500 € für einen gemeinnützigen Zweck

23. Januar 2017

Am 20. Januar 2017 hat die Landesinnung Bayern ihre Mitglieder, Partner und Freunde zu einem Neujahrsempfang in die neu bezogene Geschäftsstelle am Bonner Platz nach München eingeladen.

Die AZH (Abrechnungs- und IT-Dienstleistungszentrum für Heilberufe GmbH) hatte ein besonderes Gastgeschenk im Gepäck. AZH-Geschäftsführerin Susanne Hausmann überreichte Schulleiter Erich Baumann einen Spendengutschein über 500 € für den gemeinnützigen Förderverein der städtischen beruflichen Schulen für Orthopädie-Technik in München.

Unzulässigkeit externer Hilfsmittelberater bestätigt!

4. Juli 2016

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat mittlerweile mehrere Kassen aufgefordert, die Zusammenarbeit mit externen Hilfsmittelberatern zu unterlassen, da diese aufsichtsrechtlich nicht mehr zu tolerieren sei. Die leistungsrechtliche Prüfung der Kasse habe danach ausschließlich unter Hinzuziehung des MDK zu erfolgen, falls dessen Einschaltung erforderlich ist. Die Bundesregierung hat sich hierzu – so geht es aus einem Schreiben an die Deutsche BKK hervor – offensichtlich im Rahmen des neuen Gesetzgebungsverfahrens zum „Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz“ jetzt ganz aktuell dazu geäußert, dass die Inanspruchnahme von externen Hilfsmittelberatern weiterhin nicht gesetzlich zu legitimieren ist.

Nachdem die Landesinnung Bayern immer wieder in der Vergangenheit dank der Hinweise ihrer Mitgliedsbetriebe entsprechende Eingaben beim Bundesversicherungsamt (BVA) gemacht hat, sehen wir uns in unserer politischen Arbeit bestätigt. Der Gesetzgeber ist hier offensichtlich der Auffassung aller Landesinnungen und des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie.Technik (BIV-OT) vollumfänglich gefolgt, dass wir für die externe Hilfsmittelberatung keinen Regelungsbedarf sehen, da die Regelungen eindeutig sind und der Einsatz externer Hilfsmittelberater unzulässig ist.

Michael Schäfer und Rainer Graf auf der OTWorld geehrt!

4. Juni 2016

Als „Kämpfer für die Belange der Technischen Orthopädie“ wurden Michael Schäfer und Rainer Graf auf der OTWorld 2016 in Leipzig ausgezeichnet.

RG1 MS1 040616_2Bilder: BIV-OT/Kirsten Abel

Von BIV-OT Präsident Klaus-Jürgen Lotz (jew. links im Bild) und Kongresspräsident Prof. Dr. Frank Braatz (jew. rechts im Bild) erhielten Michael Schäfer (links) den Ehrenbrief des Orthopädie-Technik-Handwerks und Rainer Graf (rechts) die Ehrennadel in Gold.

Lotz lobte Schäfer, Geschäftsführer der Pohlig GmbH, Vorstandsmitglied des BIV-OT und stellvertretender Landesinnungsmeister der Landesinnung Bayern als „jemanden, der sich weltweit für das Fach der Technischen Orthopädie einsetzt und der über ein enorm hohes Fachwissen verfügt.“

Rainer Graf, der als unermüdlicher „Kämpfer für das Fach“ gilt, so Lotz, war neben zahlreichen berufspolitischen Ehrenämtern acht Jahre lang als Landesinnungsmeister der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik tätig.

Auch wir gratulieren an dieser Stelle ganz herzlich zu diesen einzigartigen Auszeichnungen!

AOK Sachsen-Anhalt schreibt Einlagen aus

20. Mai 2016

Die AOK Sachsen-Anhalt hat angekündigt, die Versorgung ihrer Versicherten mit Einlagen nach der Produktgruppe 08 des Hilfsmittelverzeichnisses ab dem 1. Oktober 2016 auszuschreiben. Damit ist zum ersten Mal durch eine gesetzliche Krankenversicherung ein handwerklich individuell angefertigtes Hilfsmittel ausgeschrieben worden. Wir schließen uns der Auffassung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie.Technik (BIV-OT) vollumfänglich an und lehnen derartige Ausschreibungen im Bereich der handwerklich individuellen Fertigung von Hilfsmitteln entschieden ab. Hier könnte ein „Pilotprojekt“ gestartet werden, das als Muster für Ausschreibungen in weiteren handwerklich individuellen Versorgungsbereichen dienen könnte. Die Landesinnung Bayern unterstützt den BIV-OT aktiv dabei, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, gegen diese Ausschreibung vorzugehen.

Der BIV-OT hat dazu heute bereits die maßgeblichen Vertreter der Gesundheitspolitik auf Bundesebene zu dieser Thematik angeschrieben.

TK hebt Genehmigungsfreigrenzen teilweise auf

4. Dezember 2015

In Teilbereichen des zwischen Bundesinnungsverband für Orthopädie.Technik (BIV-OT) und der Techniker Krankenkasse (TK) geschlossenen Reha-Vertrages hat die TK seit 1. November 2015 die Genehmigungsfreiheit im Abrechnungsprozess für Treppenrollstühle, el. betriebene Treppensteighilfen, Treppenraupen und Rampensysteme (Produktgruppen 18 und 22 des Hilfsmittelverzeichnisses) komplett aufgehoben.

Eine direkte Abrechnung ohne eine Genehmigung der Techniker Krankenkasse ist nicht mehr möglich.

Die TK begründet diese aus ihrer Sicht notwendige Änderung mit Verweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Juli 2014 (Az.: B3 KR 1/14R). Das BSG habe seinerzeit entschieden, dass Hilfsmittel zur Überwindung von Treppenstufen nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden dürfen. Sie könnten jedoch in bestimmten Fällen von der Pflegeversicherung übernommen werden. Um dieses im Einzelfall beurteilen zu können, sei es erforderlich, dass diese Fälle vorab zur Genehmigung bei der TK eingereicht werden. Dies gelte für Neuversorgungen sowie alle Folgekosten für die genannten Produktarten, wie z. B. Wartungen oder Reparaturen.

Elektronische Einlegung eines Widerspruchs

Sie können Ihren Widerspruch auf folgenden elektronischen Wegen übermitteln

Nach Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie uns einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik elektronisch übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten. Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich.

E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

Das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür müssen Sie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwenden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur .

Keine einfachen E-Mails

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Medizinische Versorgung / Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen

28. Oktober 2015

Medizinische Versorgung

Im Zuge der derzeitigen Diskussion um die Flüchtlingssituation in Deutschland stellt sich für die Leistungserbringer in der medizinischen Versorgung mitunter die Frage der Voraussetzungen und Verfahren zur Versorgung von Menschen, die sich in einem Asylverfahren befinden.

Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln bedarf es i.d.R. zwingend der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Kostenträger. Auf der Verordnung muss zudem eingetragen sein, dass mit dem zuständigen Sozialamt abzurechnen ist.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert in einem Rundschreiben über die Grundlagen bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):

Blatt1

Ausbildung und Beschäftigung

Gemeinsamen mit dem Bundesministerium des Innern hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen Informationsflyer zu aufenthaltsrechtlichen Fragen bei der Berufsausbildung von Flüchtlingen erarbeitet. Dieser Flyer ist hier abrufbar:

Blatt2

Patientenbeauftragter will Hilfsmittel-Defizite nicht dulden

16. September 2015

MTD-Instant berichtet über die Veröffentlichung des Jahresberichtes „Monitor Patientenberatung 2015“ der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) durch den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann. Im Fokus stehen u. a. vielfältige Defizite in der Hilfsmittel-Versorgung. Der Bericht nennt intransparente Zuzahlungen für für höherwertigere Versorgungen, Ablehnungen von Bewilligungen durch die Krankenkassen, langen Genehmigungszeiten, Versorgungsmängel beim Entlassmanagement, rechtswidrige Ablehnungen wegen fehlender Listung im Hilfsmittelverzeichnis sowie schlechte Produkt- und Servicequalitäten bei Ausschreibungsversorgungen durch den billigsten Anbieter.

Laumann will diese Mängel nicht hinnehmen. Die Kassen müssten ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Insbesondere bei der Qualität der Inkontinenzartikel müsse etwas geschehen. Nicht geduldet werden könne auch, dass die Entscheidungsfristen im Rahmen des Patientenrechtegesetzes dazu führen, dass die Kassen zur Fristwahrung Anträge zunächst einmal kategorisch ablehnen.

Einen Auszug des Reports zur Versorgung mit Hilfsmitteln haben wir Ihnen hier bereitgestellt.

Patientendaten künftig direkt an MDK

11. September 2015

Leistungserbringer sind grundsätzlich verpflichtet, dem MDK auf dessen Anforderung ggf. vorhandene Angaben zu den Versicherten zu übermitteln, soweit eine Kasse dort eine gutachterliche Stellungnahme veranlasst hat.

Das bisher von einigen Krankenkassen angewandte sogenannte Umschlagverfahren, bei dem für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bestimmte Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis „nur vom MDK zu öffnen“ angefordert und über die Krankenkassen an den MDK weitergeleitet werden, wurde von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) moniert. Kontrollen haben bestätigt, dass es zu Verstößen gekommen ist und die Kostenträger doch Kenntnis von den Inhalten erhielten.

Gemäß § 276 Abs. 2 SGB V dürfen Sozialdaten nur unmittelbar und ohne Umweg über die Kassen an den MDK übermittelt werden.

Nach Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) sei für bayerische Krankenkassen das Umschlagverfahren dagegen noch möglich und sie beruft sich dabei auf die Aussage des bayerischen Datenschutzbeauftragten.

Hier finden Sie den Auszug aus dem Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz:

Logo Datenschutzbericht

Arbeitspapier „Qualität in der Hilfsmittelversorgung sichern – Strukturen nachbessern“ von MdB Dr. Roy Kühne

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10. Juli 2015

In einem Arbeitspapier, das Sie hier abrufen können, fordert der CDU-Gesundheitspolitiker Dr. Roy Kühne, Wirtschaftlichkeit und Qualität künftig bei Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung in den Mittelpunkt zu rücken.

Laut Kühne müssen zu diesem Zweck die entsprechenden Vorschriften im Sozialgesetzbuch präziser gefasst werden. „Der Preis darf nicht das einzige Kriterium für die Versorgung mit Hilfsmitteln werden“, verlangt Kühne. Stelle sich ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung heraus, müssten die Krankenkassen solche Angebote ablehnen. Eine weitere Forderung von Dr. Kühne, der Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages ist, betrifft das Hilfsmittelverzeichnis: Die angemahnten Präzisierungen im Sozialgesetzbuch verbesserten die Ausschreibungspraxis nur dann, wenn gleichzeitig das Hilfsmittelverzeichnis aktualisiert und neustrukturiert werde. Kühne weiter: „Produktanforderungen, Dienstleistungen und Behandlungspfade müssen hinterlegt und regelmäßig überprüft werden“. Der BIV-OT und die Landesinnung Bayern begrüßen die Vorschläge und Ziele Kühnes bei der künftigen Gestaltung von Versorgungsverträgen.

Positionspapier 2015 – Anliegen der Gesundheitshandwerke

1. Juni 2015

Der dfg (Dienst für Gesellschaftspolitik) berichtet über das neue „gesundheitspolitische Positionspapier“, in dem die fünf Gesundheitshandwerke Geschlossenheit signalisieren und gemeinsam mit dem ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) aufzeigen, dass man in der politischen Landschaft nicht mehr an ihnen vorbeikommt.

Hier gelangen Sie zum Bericht und zur Dokumentation der gemeinsamen Positionen der „Stärkung kollektiv-vertraglicher Strukturen“, „Beseitigung von Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen“, „Weiterentwicklung der Tätigkeitsfelder der Gesundheitshandwerke fördern“, „Chancen der Digitalisierung nutzen“ und „Keine Legitimierung des Einsatzes externer Hilfsmittelberater“. . .

Neue Online-Petition „Bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzhilfen sicherstellen“

30. April 2015

Der Selbsthilfeverband Inkontinenz hat eine Online-Petition mit dem Titel „Bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzhilfen ohne Aufzahlung sicherstellen“ gestartet, die vom BIV-OT und von uns aktiv unterstützt wird. Die Online-Petition fordert, dass Menschen mit Inkontinenz die Inkontinenzhilfen in der Qualität und Menge bekommen, die sie für ihre Versorgung benötigen und die ihnen gesetzlich zustehen, ohne aus eigener Tasche aufzuzahlen. Dazu sollen Krankenkassen Verträge schließen, die Patienten ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Anbietern und Produkten ermöglichen. „Ausschreibungsverfahren für Inkontinenzhilfen sind so anzupassen, dass der Schweregrad der Inkontinenz bei der Ausschreibung berücksichtigt wird“, heißt es in dem Petitionstext.

Hier gelangen Sie direkt zur Online-Petition „Bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzhilfen sicherstellen“.

Online Petition „Ausschreibung von Rollstühlen verbieten“ erfolgreich!

2. April 2015

Alle Infos und Empfehlungen zu Ausschreibungen

Ein wichtiger Schritt für die Öffentlichkeitsarbeit ist die Online-Petition „Ausschreibung von Rollstühlen verbieten“! Die Petition hat die mindestens erforderlichen 50.000 Unterschriften dank Ihrer Unterstützung erreicht! Über die weiteren Ergebnisse werden wir Sie informieren. Zum Ergebnis der Online-Petition, die am 10. April endete, gelangen Sie hier.

Der BIV-OT hat das für Sie zur Information und Unterstützung bei der Argumentation gegen Ausschreibungen herausgegebene

Informationsblatt „Versorgungsmöglichkeiten der Patienten durch orthopädietechnische Betriebe und Sanitätshäuser mit Hilfsmitteln und Rehamitteln nach Ausschreibungen von gesetzlichen Krankenkassen“

überarbeitet.

Mit der hier verfügbaren Checkliste sprechen Sie bitte die Patienten an, die teilweise seit Jahren von Ihnen versorgt wurden und aufgrund von Ausschreibungen nunmehr zu anderen Betrieben wechseln müssen. Wir und der BIV-OT werden diese Äußerungen der Patienten sammeln und zur Untermauerung unserer Argumentation in der politischen Diskussion nutzen.

Der BIV-OT hat ein Informationsschreiben entwickelt, das die negativen Auswirkungen der Ausschreibungen vor allen Dingen bei der Klinikentlassung (Entlassmanagement) aufzeigt. Dieses Schreiben, das Sie hier finden, geben Sie vor allem an die Sozialdienste der Kliniken weiter, die für die Koordinierung der Entlassungsversorgung der Patienten zuständig sind. .

Neuregelungen zum Antragsverfahren für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ab 01.01.2015

7. Januar 2015

Die AOK Bayern hat auf der Seite www.aok-gesundheitspartner.de die Neuregelungen und Hinweise zum Antragsverfahren für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ab dem 01.01.2015 veröffentlicht.

Hier finden Sie auch einen Mustervertrag Verbrauchspflegehilfsmittel sowie einen Antrag für die Genehmigung der Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

Stellungnahme des ZDH zum Referentenentwurf des BMG für ein „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der GKV (GKV-VSG)“

19. November 2014

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verfasst.

Der Referentenentwurf sieht vor, die Eigenverantwortung der Patienten zu stärken sowie das Entlassmanagement im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt neu zu regeln.

Der ZDH kommt zu dem Ergebnis, dass sich ein funktionierendes Entlassmangement nicht mit Ausschreibungen – v. a. im Hilfsmittelbeich – verträgt. Ein Entlassmanagement, das unterschiedlich je nach Krankenkasse Ausschreibungsgewinner für einzelne Hilfsmittelversorgungen berücksichtigen müsste, wäre für die Krankenhäuser vom Aufwand her nicht zu handhaben.

Insgesamt sollte aus Gründen der Versorgungsqualität von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich abgesehen werden.

Die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln wird im Wesentlichen durch den Abschluss von kollektivvertraglichen Rahmenvereinbarungen zwischen den Krankenkassen(verbänden) und den Leistungserbringerverbänden sichergestellt. Diese sollen und dürfen nicht ausgehebelt werden.

Völlig inakzeptabel erscheint auch die Vorgabe, dass die Versorgung auch von Leistungserbringern durchgeführt werden darf, die bisher dafür z. B. berufsrechtlich gar nicht legitimiert sind. So erscheint es geradezu grotesk, dass Leistungen erbracht werden dürfen, die vom jeweiligen Zulassungs-, Ermächtigungs- oder Berechtigungsstatus nicht gedeckt sind.

Hier geht es zur kompletten Stellungnahme des ZDH:

ZDH Logo

Landesinnung übergibt Positionspapier zu Ausschreibungen an Staatsministerin Huml / online-Petition „Ausschreibung von Rollstühlen verbieten“

Huml

27. Oktober 2014

Die Landesinnung Bayern hat ein 3-Punkte-Positionspapier vorgelegt, in dem sie auf die Gefahren bei der Patientenversorgung hinweist, wenn Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsanteil (z.B. Rollstühle und Reha-Hilfsmittel) und individuell handwerklich hergestellte Hilfsmittel von Krankenkassen ausgeschrieben werden.

Das Positionspapier, in dem ebenfalls eine Ausweitung des geplanten Straftatbestands der „Korruption im Gesundheitswesen“ auf Verantwortliche in Einrichtungen gefordert wird und in dem deutlich auf den immer noch praktizierten unzulässigen Einsatz externer Hilfsmittelberater durch die Kassen hingewiesen wird, wurde der bayerischen Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml persönlich von Landesinnungsmeister Bodo Schrödel und dem stv. Landesinnungsmeister Michael Schäfer übergeben.

Melanie Huml hat deutlich aufgezeigt, dass die Bestrebungen alleine aus Bayern gegen Ausschreibungen vorzugehen, nicht ausreichten.

Der Bundesinnungsverband wird daher in den nächsten Tagen ein Papier auf Basis unseres  Positionspapieres herausgeben, um damit ebenfalls an die jeweiligen Gesundheitsminister in den Ländern herantreten zu können.

Die online-Petition „Ausschreibung von Rollstühlen verbieten“, an der sich jeder Bürger beteiligen konnte, wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Petition, die vom stv. Landesinnungsmeister Gerhard Marx in Hessen initiiert wurde, richtet sich direkt an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Mit der Unterstützung von über 50.000 Personen, wird darüber im Petitionsausschuss öffentlich beraten.

BSG-Urteil: Treppensteighilfe ist Leistung der Pflegeversicherung

18. Juli 2014

Urteil des Bundessozialgerichtes: Anspruch auf Treppensteighilfe für pflegebedürftigen Rollstuhlfahrer folgt aus SGB XI

Die Versorgung mit Hilfsmitteln fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse. Bei Pflegehilfsmitteln ist die Pflegekasse zuständig. Im Falle einer Treppensteighilfe hat das Bundessozialgericht nun eine Entscheidung zur Abgrenzung der Leistungsbereiche von Kranken- und Pflegeversicherung getroffen.

Im konkreten Fall klagte ein Pflegebedürftiger, der dauerhaft an den Rollstuhl gebunden und in Pflegestufe III eingeordnet ist, gegen seine Krankenkasse auf Versorgung mit einer elektronisch betriebenen mobilen Treppensteighilfe. Diese wurde ihm zugesprochen. Nach Ansicht der Richter des BSG ergibt sich der Anspruch des Klägers allerdings nicht aus § 33 SGB V. Damit ist die begehrte Leistung grundsätzlich auch nicht zum Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen zuzuordnen. Dies sei nur der Fall, wenn sie nicht allein wegen der konkreten Wohnsituation des Versicherten, sondern in jeder Art von Wohnung zum Ausgleich der Nachteile durch die Behinderung benötigt werde. In ebenerdig gelegenen Wohnungen oder Häusern mit Aufzügen oder Treppenhilfen werde eine Treppensteighilfe aber gerade nicht gebraucht.

Allerdings stellt das Gericht fest, dass der Anspruch aus § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB XI folgt. Pflegebedürftige haben danach einen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die „zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen”. Für pflegebedürftige Versicherte, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, stellt eine Treppensteighilfe nach Ansicht der Richter ein solches Pflegehilfsmittel dar. Es ermögliche eine selbstständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen. Denn um von der Wohnung nach außen und wieder zurück zu gelangen, sei nur noch die Unterstützung durch eine Pflegeperson und nicht mehr, wie bisher, durch zwei Pflegekräfte nötig.

Einsatz und Ausschreibung externer Hilfsmittelberater

13. Juni 2014

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hält den Einsatz externer Hilfsmittelgutachter in Ermangelung einer rechtlichen Befugnis sowie datenschutzrechtlich für unzulässig. Im Rahmen seiner Aufsicht hat das BVA die bundesunmittelbaren Krankenkassen bereits seit längerem darüber informiert, dass der Einsatz externer Hilfsmittelgutachter bzw. Borodino -berater nicht weiter toleriert werden kann.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium dagegen beanstandet in einem an den BVMed gerichteten Schreiben die Ausschreibung externer Hilfsmittelberater durch die AOK Rheinland/Hamburg ausdrücklich nicht. Der BIV-OT hat sich daraufhin an das Bundesversicherungsamt gewandt und dieses um nochmalige Prüfung gebeten. Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.

In der NDR-Fernsehsendung „Panorama 3“ wurde unter dem Titel „Sparen am Patienten – Trick der Krankenkassen“ ein Beitrag zum Thema „Externe Hilfsmittelberater“ gesendet. Der Beitrag kann bei Interesse hier online abgerufen werden.