Unzulässigkeit externer Hilfsmittelberater bestätigt!

4. Juli 2016

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat mittlerweile mehrere Kassen aufgefordert, die Zusammenarbeit mit externen Hilfsmittelberatern zu unterlassen, da diese aufsichtsrechtlich nicht mehr zu tolerieren sei. Die leistungsrechtliche Prüfung der Kasse habe danach ausschließlich unter Hinzuziehung des MDK zu erfolgen, falls dessen Einschaltung erforderlich ist. Die Bundesregierung hat sich hierzu – so geht es aus einem Schreiben an die Deutsche BKK hervor – offensichtlich im Rahmen des neuen Gesetzgebungsverfahrens zum „Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz“ jetzt ganz aktuell dazu geäußert, dass die Inanspruchnahme von externen Hilfsmittelberatern weiterhin nicht gesetzlich zu legitimieren ist.

Nachdem die Landesinnung Bayern immer wieder in der Vergangenheit dank der Hinweise ihrer Mitgliedsbetriebe entsprechende Eingaben beim Bundesversicherungsamt (BVA) gemacht hat, sehen wir uns in unserer politischen Arbeit bestätigt. Der Gesetzgeber ist hier offensichtlich der Auffassung aller Landesinnungen und des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie.Technik (BIV-OT) vollumfänglich gefolgt, dass wir für die externe Hilfsmittelberatung keinen Regelungsbedarf sehen, da die Regelungen eindeutig sind und der Einsatz externer Hilfsmittelberater unzulässig ist.